Wie funktioniert die Gewerbesteuer in Deutschland?
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf Gewerbeeinkünfte, die von in Deutschland tätigen Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie gilt für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Freiberufler und Landwirte sind befreit. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein gesetzlicher Freibetrag von €24.500, sodass Betriebe mit Gewerbeeinkünften unterhalb dieses Betrags keine Gewerbesteuer schulden.
Die Berechnung beginnt mit dem Unternehmensgewinn, der um verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) angepasst wird. Der sich ergebende Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert, woraus der Steuermessbetrag resultiert. Jede Gemeinde wendet dann ihren eigenen Hebesatz an. Die Hebesätze variieren stark: Großstädte wie München, Frankfurt und Hamburg wenden Multiplikatoren von 400 % bis 490 % an, während einige ländliche Gebiete auf 200 % bis 250 % kommen. Der effektive Gewerbesteuersatz liegt damit je nach Standort bei rund 7 % bis 17 % des steuerpflichtigen Gewerbeertrags.
Für natürliche Personen kann die gezahlte Gewerbesteuer auf die persönliche Einkommensteuer bis zum 3,8-fachen des Steuermessbetrags angerechnet werden, was die Gewerbesteuerbelastung für niedrige und mittlere Einkommen weitgehend neutralisiert. Kapitalgesellschaften erhalten diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe für die Einkommensteuer abziehbar, was ebenfalls die effektive Belastung teilweise verringert.
Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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