Ab wann müssen Freiberufler in Deutschland für die Umsatzsteuer registriert sein?
Die Umsatzsteuer (USt) ist die deutsche Mehrwertsteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen (Lebensmittel, Bücher, Personennahverkehr) gilt ein ermäßigter Satz von 7 %. Lag der Umsatz im Vorjahr unter €22.000 und wird er im laufenden Jahr voraussichtlich €50.000 nicht überschreiten, kann die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG angewendet werden, was von der Pflicht befreit, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und abzuführen.
Als Kleinunternehmer weist man auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus und kann auch keine Vorsteuer aus Betriebsausgaben geltend machen. Es genügt der Hinweis auf den Rechnungen, dass gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Das vereinfacht die Buchführung erheblich. Wer die Grenzen voraussichtlich überschreitet, muss sich für die Umsatzsteuer registrieren und sie ab diesem Zeitpunkt auf allen Rechnungen ausweisen.
Auch unterhalb der Grenzen kann man freiwillig für die Umsatzsteuer optieren, was sinnvoll ist, wenn die Kunden hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind und wenn man bei eigenen Betriebsausgaben erhebliche Vorsteuer geltend machen möchte. Nach der Registrierung reicht man periodisch Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder quartalsweise) und eine jährliche Umsatzsteuererklärung ein. Das Finanzamt legt den Melderhythmus anhand der Steuerschuld fest.
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