Welche Steuerpflichten haben Expatriates in Deutschland?
Wer in Deutschland wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat, unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, Deutschland besteuert das weltweite Einkommen aus allen Quellen, nicht nur in Deutschland erzieltes Einkommen. Ausländische Gehälter, ausländische Mieteinkünfte, ausländische Dividenden und ausländische Veräußerungsgewinne müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden.
Doppelbesteuerung wird durch Deutschlands Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 90 Ländern vermieden. Je nach Vertrag kann ausländisches Einkommen in Deutschland entweder steuerfrei sein (mit einem Progressionsvorbehalt, der dennoch den Steuersatz auf das deutsche Einkommen beeinflusst) oder in Deutschland besteuert werden, wobei eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer erfolgt.
Expatriates, die unterjährig nach Deutschland ziehen, werden erst ab dem Einreisedatum besteuert. Wer Deutschland unterjährig verlässt, wird nur bis zum Abreisedatum besteuert. Mit der Anmeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt, die innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft gesetzlich vorgeschrieben ist, wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Expatriates, die bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt sind, haben die Lohnsteuer automatisch einbehalten. Wer für einen ausländischen Arbeitgeber tätig ist und in Deutschland lebt, muss vierteljährlich Vorauszahlungen (Vorauszahlungen) an das Finanzamt leisten.
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