Income TaxSep 1, 2025

Wie funktionieren Deutschlands Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Australien?

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Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowohl mit dem Vereinigten Königreich als auch mit Australien. Diese Abkommen legen fest, welchem Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zusteht, und verhindern, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.

Nach dem Abkommen Deutschland-Vereinigtes Königreich wird Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Eine in Deutschland ansässige Person, die für einen britischen Arbeitgeber auf britischem Boden tätig ist, zahlt britische Steuer; wer dagegen von Deutschland aus im Homeoffice für einen britischen Arbeitgeber arbeitet, hat das primäre Besteuerungsrecht bei Deutschland. Dividenden werden im Ansässigkeitsstaat besteuert, wobei der Quellenstaat eine begrenzte Quellensteuer erheben darf; das Abkommen Deutschland-Vereinigtes Königreich begrenzt die Dividendenquellensteuer in der Regel auf 15 % (5 % bei wesentlichen Beteiligungen). Renteneinkünfte werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert.

Nach dem Abkommen Deutschland-Australien gelten ähnliche Grundsätze. Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit wird dort besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Dividenden aus Australien, die an in Deutschland ansässige Personen gezahlt werden, unterliegen einer australischen Quellensteuer zum abkommensreduzierten Satz. Das Abkommen enthält eine Progressionsvorbehalt-Klausel: Auch wenn Einkommen von der deutschen Steuer freigestellt ist, wird es bei der Berechnung des Steuersatzes auf das übrige Einkommen berücksichtigt.

Bei beiden Abkommen kann es in bestimmten Konstellationen erforderlich sein, in beiden Ländern Steuererklärungen einzureichen. Der Rat eines Steuerberaters mit grenzüberschreitenden Kenntnissen ist in diesem Fall empfehlenswert.

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