InvestmentsSep 1, 2025

Wie werden Kapitalgewinne aus Aktien und Kryptowährungen in Deutschland besteuert?

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Deutschland besteuert Kapitalerträge einschließlich Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen aus Aktien unter der Abgeltungsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, was zu einem effektiven Satz von rund 26,375 % führt (etwas höher mit Kirchensteuer).

Diese Steuer wird von deutschen Banken und Brokern direkt einbehalten, wenn Aktien verkauft werden oder Dividenden eingehen. Eine gesonderte Angabe in der Steuererklärung ist nicht erforderlich, es sei denn, man möchte prüfen, ob die Anwendung des persönlichen Grenzsteuersatzes (sofern er unter 25 % liegt) vorteilhafter wäre, oder man hat Verluste, die verrechnet werden sollen.

Bei Kryptowährungen gelten andere Regeln. Kryptowährungen, die weniger als ein Jahr gehalten werden, unterliegen mit dem Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer zum persönlichen Grenzsteuersatz. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind die Gewinne nach §23 EStG vollständig steuerfrei, sofern während der Haltezeit keine Erträge aus Staking oder Lending erzielt wurden (was die Haltefrist verlängern oder die Steuerfreiheit beeinflussen kann). Das macht langfristiges Halten von Kryptowährungen in Deutschland sehr steuereffizient. Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden; Krypto-Verluste unterliegen einem anderen Regelwerk. Die jährliche Freigrenze von €1.000 für private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG gilt auch für Krypto-Gewinne.

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