Wer zahlt in Deutschland noch den Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Seit 2021 zahlen ihn rund 90 % der Steuerpflichtigen nicht mehr. Für niedrige und mittlere Einkommen wurde er durch eine neue Freigrenze abgeschafft.
Für 2024 fällt der Soli nur an, wenn die Einkommensteuerschuld mehr als €18.130 pro Jahr beträgt (€36.260 bei zusammenveranlagten Ehepaaren). Unterhalb dieser Schwelle ist kein Soli fällig. Zwischen der Freigrenze und einem etwas höheren Betrag gilt eine Milderungszone mit gleitendem Übergang. Darüber hinaus beträgt der volle Soli-Satz 5,5 % der Einkommensteuerschuld.
In der Praxis muss man ein recht hohes Einkommen haben, bevor der Soli greift. Eine alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Einkommen ab etwa €100.000 wird in der Regel noch einen gewissen Soli zahlen. Gut verdienende Privatpersonen und Kapitalgesellschaften zahlen ihn weiterhin. Nach 2021 wurden mehrere Klagen gegen den Soli erhoben, da die Begründung mit der Wiedervereinigung nicht mehr gelte. Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof haben seine Verfassungsmäßigkeit bislang jedoch bestätigt.
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