Welche Steuerklasse gilt für mich in Deutschland?
Deutschland verwendet Steuerklassen (Klassen I bis VI), um zu bestimmen, wie viel Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten wird. Der Arbeitgeber wendet den Einbehaltungssatz der jeweiligen Steuerklasse auf das Bruttogehalt an.
Klasse I: Ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend. Standardsatz.
Klasse II: Alleinerziehende, die mindestens ein Kind allein im Haushalt erziehen. Berechtigt zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Klasse III: Verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt für den Besserverdienenden. Sehr niedriger Einbehaltungssatz, da vorausgesetzt wird, dass der schlechter verdienende Partner Klasse V wählt.
Klasse IV: Verheiratet, beide Partner mit ähnlichem Einkommen. Entspricht zwei Steuerklasse-I-Veranlagungen.
Klasse V: Der schlechter verdienende Ehegatte, wenn der andere Klasse III verwendet. Hoher Einbehaltungssatz.
Klasse VI: Zweites oder weiteres Dienstverhältnis. Höchster Einbehaltungssatz, keine Freibeträge.
Die Kombination III/V maximiert das Nettogehalt im laufenden Jahr bei Paaren mit deutlich unterschiedlichen Einkommen, führt nach der Jahressteuererklärung aber häufig zu einer Nachzahlung, da der Gesamteinbehalt zu gering war. Die Kombination IV/IV (mit der optionalen Faktormethode) ist genauer und vermeidet unliebsame Überraschungen am Jahresende. Die Steuerklasse ist beim Finanzamt gespeichert und wird elektronisch angewendet. Bei veränderten Lebensumständen (Heirat, Scheidung, neue Arbeitsstelle) kann ein Wechsel beantragt werden.
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