Was ist die Kirchensteuer in Deutschland und wie tritt man aus?
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, der vom deutschen Staat im Auftrag der anerkannten Kirchen (katholisch, evangelisch und in einigen Regionen weitere) erhoben wird. Wer als Mitglied einer dieser Kirchen gemeldet ist, bekommt die Steuer automatisch zusammen mit der Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten. Der Satz beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in allen übrigen Bundesländern.
Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss man formal aus der Kirche austreten. Dieser Vorgang heißt Kirchenaustritt. Er wird beim örtlichen Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) abgewickelt, nicht online oder beim Finanzamt. Man erscheint persönlich mit dem Personalausweis, und der Austritt wird eingetragen. In den meisten Bundesländern fällt eine geringe Verwaltungsgebühr von rund €30 an. Der Austritt wird zum Folgemonat wirksam, und das Finanzamt wird automatisch benachrichtigt, den Einbehalt zu beenden.
Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung abzugsfähig. Auch wenn sie sich nicht vermeiden lässt, solange man Kirchenmitglied ist, kann man sie über den Abzug teilweise zurückbekommen. Bei Gutverdienern kann die Kirchensteuer mehrere Hundert Euro im Monat betragen und ist damit ein spürbarer finanzieller Faktor.
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