DeductionsFeb 5, 2025

Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) in Deutschland?

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Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein pauschal abzugsfähiger Betrag, der automatisch auf das zu versteuernde Einkommen jedes Arbeitnehmers in Deutschland angewendet wird, um berufliche Aufwendungen (Werbungskosten) abzugelten. Für 2024 beträgt der Betrag €1.230 pro Jahr. Dieser Abzug wird vom Finanzamt und vom Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt; er muss weder gesondert beantragt noch durch Belege nachgewiesen werden.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde 2022 von €1.000 auf €1.200 und 2023 weiter auf €1.230 erhöht, wo er für 2024 verblieb. Für die meisten Arbeitnehmer mit einem normalen Arbeitsweg und geringen beruflichen Aufwendungen deckt dieser Pauschbetrag die Werbungskosten ab, ohne dass einzelne Ausgaben erfasst werden müssen. Übersteigen die tatsächlich nachgewiesenen berufsbedingten Aufwendungen €1.230, sollte man sie in der Steuererklärung einzeln geltend machen, um den höheren Betrag abzusetzen.

Bei Steuerpflichtigen mit einer zweiten Beschäftigung gilt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag einmal je Steuerpflichtigen, nicht einmal je Arbeitgeber. Er wird für zusammenveranlagte Ehepaare nicht verdoppelt; jeder Ehegatte erhält seinen eigenen Abzug von €1.230. Rentner und Selbstständige erhalten diesen Abzug nicht; für sie gelten eigene Pauschbeträge (Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner bzw. die EÜR-Struktur für Selbstständige).

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.