Wie funktioniert die Pendlerpauschale in Deutschland?
Die Pendlerpauschale ermöglicht es, Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abzuziehen. Für 2024 beträgt der Satz €0,30 je Kilometer für die ersten 20 km und €0,38 je Kilometer ab dem 21. km, berechnet einfach (nicht als Hin- und Rückfahrt). Die Jahreshöchstgrenze beträgt €4.500, sofern keine Kfz-Nutzung vorliegt; bei Nutzung eines Pkw gibt es keine Deckelung.
Die Berechnung lautet: Entfernung (einfach in km) x tatsächlich gearbeitete Tage x anwendbarer Satz je km. Maßgeblich ist die kürzeste zumutbare Straßenverbindung, nicht die tatsächlich genutzte Route. Wer also 35 km vom Büro entfernt wohnt und an 220 Tagen pendelt, kommt auf: (20 x €0,30 + 15 x €0,38) x 220 = (€6 + €5,70) x 220 = €2.574.
Die Pendlerpauschale wird unter Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht. Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel: Auto, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich. Das Finanzamt akzeptiert den berechneten Betrag auf Basis der angegebenen Entfernung und Anzahl der Arbeitstage. Wer an einzelnen Tagen im Homeoffice gearbeitet hat, kann diese Tage nicht für die Pendlerpauschale anrechnen.
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