DeductionsSep 1, 2025

Wie funktioniert der Homeoffice-Abzug in Deutschland?

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Deutschland bietet zwei Möglichkeiten, Homeoffice-Kosten als Werbungskosten geltend zu machen:

Tagespauschale: Ab 2023 können €6 je Homeoffice-Tag geltend gemacht werden, für maximal 210 Tage pro Jahr und einen Höchstbetrag von €1.260 pro Jahr. Ein gesondertes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich; jeder Ort in der eigenen Wohnung, an dem gearbeitet wird, zählt. Dies ist die einfachere Option und eignet sich für die meisten mobilen Arbeitnehmer.

Arbeitszimmer: Wer über ein separates Zimmer verfügt, das ausschließlich und überwiegend beruflich genutzt wird, kann die tatsächlichen Kosten in voller Höhe abziehen. Dazu zählt ein anteiliger Teil der Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Einrichtungskosten, berechnet nach dem Flächenanteil des Zimmers an der Gesamtwohnung. Seit 2023 ist der Abzug auf den niedrigeren Betrag aus tatsächlichen Kosten oder €1.250 pro Jahr begrenzt, es sei denn, das Homeoffice ist der einzige Arbeitsplatz ohne anderweitig dauerhaft zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz.

Wer von seinem Arbeitgeber ein Büro erhält, das jederzeit genutzt werden kann, aber freiwillig zu Hause arbeitet, ist auf die Tagespauschale beschränkt. Der volle Arbeitszimmerabzug gilt nur für Personen, die tatsächlich über keinen anderen dauerhaften Arbeitsplatz verfügen. Tagespauschale und Arbeitszimmerabzug können für denselben Tag nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

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