Welche Werbungskosten können in Deutschland abgezogen werden?
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen, die Arbeitnehmer von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Das deutsche Steuersystem gewährt automatisch eine Werbungskostenpauschale von €1.230 pro Jahr (Stand 2024), ohne dass Nachweise erforderlich sind. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag, kann der höhere Betrag mit entsprechenden Belegen geltend gemacht werden.
Abzugsfähige Werbungskosten umfassen: die Pendlerpauschale (Fahrtkosten zur Arbeit), Kosten für Arbeitsmittel und -geräte, Homeoffice-Kosten (bis zu €1.260 pro Jahr als Pauschale oder tatsächliche Kosten für ein gesondertes Arbeitszimmer), Fachliteratur und Fachzeitschriften, Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für berufliche Fort- und Weiterbildung im direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, Berufskleidung, die spezifisch für den Beruf ist (keine Alltagskleidung), sowie Bewerbungskosten.
Nicht abzugsfähig sind: Kleidung, die auch privat getragen werden kann, Fahrten in umgekehrter Richtung (nur Fahrten von zu Hause zur Arbeit, nicht Freizeitfahrten) sowie Verpflegung, sofern keine Dienstreise mit Abwesenheit von der Wohnung in ausreichender Dauer vorliegt. Kosten für ein beruflich genutztes Telefon sind abzugsfähig, jedoch nur der berufliche Anteil. Das Sammeln von Belegen für alle Ausgaben oberhalb der Pauschale ist wichtig, da das Finanzamt bei der Bearbeitung Nachweise verlangen kann.
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