Welche Steuerregeln gelten in Deutschland für Kryptowährungen?
Deutschland behandelt Kryptowährungen als privates Wirtschaftsgut und nicht als Währung oder Wertpapier. Gewinne aus dem Verkauf, dem Tausch oder dem Ausgeben von Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG und unterliegen der Einkommensteuer zum persönlichen Grenzsteuersatz, nicht dem pauschalen Abgeltungsteuersatz.
Die entscheidende Haltefristregel: Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, erzielt bei der Veräußerung einen vollständig steuerfreien Gewinn. Bei einer Haltedauer von einem Jahr oder weniger ist der Gewinn steuerpflichtig. Ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen (z. B. Bitcoin gegen Ethereum) gilt als steuerpflichtige Veräußerung der ersten Kryptowährung. Die Einjahresfrist beginnt für jeden Kauf neu. Wer Kryptowährungen durch Staking, Lending oder Mining erworben hat: Die Steuerbehörden vertraten früher die Auffassung, dies verlängere die Haltefrist auf zehn Jahre, doch das BMF stellte 2022 klar, dass einfaches Staking die Haltefrist der zugrundeliegenden Coins nicht auf zehn Jahre verlängert; die Staking-Erträge selbst werden jedoch als Einkünfte im Zeitpunkt des Zuflusses besteuert.
Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach §23 gilt eine jährliche Freigrenze von €600 (kein Freibetrag). Bleiben sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter €600, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze überschritten, ist der Gesamtbetrag in voller Höhe steuerpflichtig. Verluste aus Kryptowährungen können nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, nicht mit Arbeitseinkommen. Das Führen detaillierter Aufzeichnungen über alle Transaktionen, einschließlich Datum, Betrag, Wechselkurs und Wallet-Adresse, ist für eine korrekte Steuererklärung unerlässlich.
Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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