Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilienverkäufen in Deutschland?
Deutschland kennt keine eigenständige Kapitalertragsteuer auf Immobilien. Stattdessen unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden nach §23 EStG der Einkommensteuer, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf veräußert wird. Diese Regelung wird umgangssprachlich als Spekulationssteuer bezeichnet, auch wenn es sich nicht um einen offiziellen Steuernamen handelt.
Wer eine Immobilie verkauft, die mehr als 10 Jahre im Eigentum war, erzielt einen vollständig steuerfreien Gewinn, unabhängig von der Höhe. Wer innerhalb von 10 Jahren verkauft und die Immobilie über den gesamten Eigentumszeitraum oder mindestens in den beiden vollen Kalenderjahren unmittelbar vor dem Verkauf sowie im Verkaufsjahr selbst als Hauptwohnsitz genutzt hat, ist ebenfalls steuerfrei. Diese Ausnahmen machen selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland steuerlich sehr attraktiv.
Bei steuerpflichtigen Verkäufen wird der Gewinn als Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis berechnet, angepasst um geltend gemachte Abschreibungen bei vorheriger Vermietung, zuzüglich abzugsfähiger Verkaufskosten. Der Gewinn wird zum übrigen Einkommen addiert und mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Es gilt eine jährliche Freigrenze von €600 für alle privaten Veräußerungsgewinne; liegen sämtliche Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften darunter, fällt keine Steuer an. Liegt der Gesamtgewinn über dieser Schwelle, ist er in voller Höhe steuerpflichtig.
Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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