PropertyJan 20, 2025

Wie funktioniert die Schenkungsteuer in Deutschland?

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Die Schenkungsteuer gilt für die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten zwischen lebenden Personen. Sie unterliegt demselben Gesetz wie die Erbschaftsteuer und sieht identische Freibeträge und Steuersätze vor. In erster Linie ist der Beschenkte steuerpflichtig, der Schenker haftet jedoch gesamtschuldnerisch, wenn der Beschenkte nicht zahlt.

Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre je Schenker-Empfänger-Paar. Ein Elternteil kann jedem Kind alle 10 Jahre bis zu €400.000 steuerfrei übertragen. Ein Großelternteil kann einem Enkelkind €200.000 übertragen. Zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beträgt der Freibetrag €500.000. Jenseits der Freibeträge werden Steuersätze von 7 % bis 30 % für nahe Angehörige und von 15 % bis 43 % für entfernte Verwandte und fremde Personen erhoben.

Häufige Anwendungsfälle sind die Übertragung von Immobilien, Anteilen an Familienunternehmen oder Kapitalvermögen auf Kinder zu Lebzeiten, um den Freibetrag mehrfach nutzen zu können. Schenkungen des Familienheims an einen Ehegatten oder ein Kind, das dort weiter wohnt, sind häufig steuerfrei. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod werden in die Nachlassberechnung einbezogen und können den verfügbaren Erbschaftsteuer-Freibetrag mindern. Der Beschenkte muss beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Schenkung eine Schenkungsteuererklärung einreichen.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.