Income TaxFeb 28, 2025

Wie funktionieren Deutschlands Doppelbesteuerungsabkommen (Doppelbesteuerungsabkommen)?

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Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 90 Ländern geschlossen. Diese bilateralen Verträge regeln die Besteuerungsrechte für verschiedene Einkunftsarten zwischen den beiden Ländern und verhindern, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird. Die Abkommen orientieren sich in der Regel am OECD-Musterabkommen, weichen im Einzelfall jedoch voneinander ab.

Für die meisten Einkunftsarten wird ein Land als primär besteuerungsberechtigtes Land bestimmt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden grundsätzlich dort besteuert, wo die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Unternehmensgewinne werden dort besteuert, wo sich die Betriebsstätte befindet. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren werden in der Regel im Ansässigkeitsstaat besteuert, wobei im Quellenstaat eine Quellensteuer bis zu einer abkommensrechtlich festgelegten Obergrenze erhoben werden darf (in der Regel 5-15 % für Dividenden, 0-10 % für Zinsen). Renteneinkünfte werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, staatliche Renten jedoch häufig nur im Quellenstaat.

Deutschland wendet zwei Methoden an, um Doppelbesteuerung zu vermeiden: die Freistellungsmethode, bei der ausländische Einkünfte aus der deutschen Bemessungsgrundlage ausgenommen, aber unter dem Progressionsvorbehalt zur Satzermittlung einbezogen werden, und die Anrechnungsmethode, bei der die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer für dieselben Einkünfte angerechnet wird. Welche Methode gilt, hängt vom jeweiligen Abkommen und der Einkunftsart ab. In Deutschland ansässige Personen mit ausländischen Einkünften sollten das anwendbare DBA auf der BMF-Website prüfen, um zu verstehen, welche Regelungen für ihre Situation gelten.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.