Income TaxMar 8, 2025

Wie wird die Kirchensteuer in Deutschland berechnet und ist sie steuerlich abzugsfähig?

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Die Kirchensteuer wird als prozentualer Anteil der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer berechnet. Der Satz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird nicht direkt auf das Bruttoeinkommen berechnet, sondern auf die Einkommensteuerschuld. Bei einer Jahreseinkommensteuerschuld von €10.000 und Wohnsitz in Hamburg (9 %) beträgt die Kirchensteuer also €900.

Bei Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer vom Arbeitgeber automatisch zusammen mit der Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten, sobald die Religionszugehörigkeit im ELStAM-System erfasst ist. Die Erfassung erfolgt bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt beim Erstwohnsitz. Bei Kapitalerträgen wenden Banken eine besondere Kirchensteuerberechnung auf die Abgeltungsteuer an, basierend auf den Kirchenzugehörigkeitsdaten, die jährlich vom BZSt abgerufen werden.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung vollständig abzugsfähig. Damit sind die tatsächlichen Nettokosten niedriger als der Nominalwert. Für einen Steuerpflichtigen im Grenzsteuersatz von 42 %, der €1.000 Kirchensteuer zahlt, betragen die Nettokosten nach Abzug rund €580. Die Abzugsfähigkeit gleicht den Betrag nicht vollständig aus, mildert ihn aber spürbar. Um keine Kirchensteuer mehr zahlen zu müssen, muss man formal aus der Kirche austreten (Kirchenaustritt) beim Standesamt, nicht beim Finanzamt.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.