DeductionsMar 25, 2025

Kann man die Pendlerpauschale für Homeoffice-Tage in Deutschland geltend machen?

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Die Pendlerpauschale kann nur für Tage geltend gemacht werden, an denen man tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gependelt ist. Tage, an denen vollständig im Homeoffice gearbeitet wurde, zählen nicht für die Pendlerpauschale. Für diese Tage kann stattdessen die Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) von €6 pro Tag angesetzt werden. Für denselben Tag können nicht beide Abzüge gleichzeitig geltend gemacht werden.

Es ist daher notwendig, genau zu erfassen, an wie vielen Tagen gependelt und an wie vielen Tagen im Homeoffice gearbeitet wurde. Eine einfache Methode ist die Nutzung des Arbeitsvertrags, des Arbeitskalenders oder von HR-Unterlagen als Nachweis. Wenn der Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung über die Homeoffice-Tage pro Jahr ausstellen kann, unterstützt das die Steuererklärung. Das Finanzamt kann diese Dokumentation anfordern.

Für Personen mit hybriden Arbeitsmodellen ist die optimale Strategie in der Regel, die Pendlerpauschale für die Pendelstage und die Tagespauschale für die Homeoffice-Tage zu berechnen und beides als Teil der Werbungskosten zu addieren. Hat man beispielsweise 110 Tage gependelt und 150 Tage im Homeoffice gearbeitet, macht man die Pendlerpauschale für 110 Pendelstage und die Tagespauschale für 150 Homeoffice-Tage geltend (bis zum Maximum von 210 Tagen). Zusammen können diese Beträge den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von €1.230 deutlich übersteigen und eine echte Steuerersparnis erzielen.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.