Wie wird eine Riester-Rente im Ruhestand besteuert?
Riester-Renten folgen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Die Beiträge und staatlichen Zulagen werden aus vorversteuerten Euro geleistet (bzw. ein Steuerabzug wird gewährt), die Ersparnisse wachsen in der Ansparphase weitgehend steuerfrei, und die Auszahlungen im Rentenalter werden als Einkommen mit dem dann geltenden persönlichen Grenzsteuersatz versteuert.
Alle im Ruhestand empfangenen Riester-Rentenleistungen, einschließlich der Rückzahlung von Beiträgen und etwaiger Anlageerträge, sind in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt werden, vollständig als Einkommen steuerpflichtig. Die Rente wird unter sonstigen Einkünften oder als Leibrente erklärt, je nach Produktart. Einmalzahlungen (die bei Riester auf 30 % des angesparten Kapitals begrenzt sind) werden ebenfalls vollständig im Jahr der Auszahlung besteuert.
Der Steuervorteil beruht auf der Erwartung, dass der persönliche Grenzsteuersatz im Ruhestand niedriger ist als in den Erwerbsjahren. Für die meisten Arbeitnehmer, die in Spitzenverdienstjahren mit dem Grenzsteuersatz von 42 % oder 45 % eingezahlt haben und ein geringeres Renteneinkommen erwarten, führt diese Stundung über die Vertragslaufzeit zu einer Nettosteuerersparnis. Bei sehr gut Verdienenden, die auch im Ruhestand hohe Einkünfte erwarten, ist der Vorteil möglicherweise begrenzt. Die staatlichen Zulagen (Zulagen) werden bei Renteneintritt nicht zurückgezahlt; sie verbleiben auf dem Konto und werden als Teil der Auszahlungen besteuert. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt oder wandert man aus, müssen die Zulagen an die Zulagenstelle zurückgezahlt werden.
Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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