Income TaxApr 1, 2025

Wie ist der aktuelle Stand des Solidaritätszuschlags (Soli) im Jahr 2024?

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Der Solidaritätszuschlag wird auch 2024 weiterhin erhoben, betrifft nach den ab 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Reformen jedoch nur noch einen kleinen Teil der deutschen Steuerpflichtigen. Ab 2024 wird der Soli nur dann erhoben, wenn die festgesetzte Einkommensteuerschuld einer Einzelperson (nicht das Einkommen, sondern die Steuer) €18.130 pro Jahr übersteigt, bzw. €36.260 bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Nach Schätzung der Bundesregierung zahlen weniger als 10 % der Steuerpflichtigen noch Soli.

Der Soli-Satz beträgt weiterhin 5,5 % der Einkommensteuer. Eine Milderungszone zwischen der unteren Schwelle und einer höheren Obergrenze stellt einen gleitenden Übergang sicher, anstatt einen abrupten Anstieg. Innerhalb der Milderungszone ist der Soli auf 11,9 % der Differenz zwischen der tatsächlichen Einkommensteuer und der unteren Schwelle begrenzt, nicht auf die vollen 5,5 % der gesamten Einkommensteuer.

Mehrere Klagen haben geltend gemacht, dass der Soli verfassungswidrig sei, da der formale Wiedervereinigungsbedarf nicht mehr bestehe. Der Bundesfinanzhof hat im November 2023 entschieden, dass der Soli zumindest bis 2020 verfassungsgemäß ist, und die Frage offengelassen, ob er auch nach 2020 Bestand hat. Das Bundesverfassungsgericht hat bislang kein abschließendes Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Soli nach 2020 erlassen. Steuerpflichtige, die Soli zahlen und sich das Recht auf eine mögliche spätere Erstattung sichern möchten, sollten innerhalb der gesetzlichen Frist Steuererklärungen mit Einspruch einreichen, wobei der Ausgang einer solchen Klage ungewiss bleibt.

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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Disclaimer: This information is for general educational purposes and is not professional tax advice. Tax situations vary. Consult a qualified tax professional for advice specific to your circumstances.