Was ist die Wegzugsbesteuerung beim Verlassen Deutschlands?
Die Wegzugsbesteuerung ist eine Steuer, die ausgelöst wird, wenn ein in Deutschland steuerpflichtiger Anteilseigner, der mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder ausländischem Äquivalent) hält, ins Ausland zieht und aufhört, in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Gemäß §6 AStG behandelt Deutschland die Anteile so, als wären sie zum Zeitpunkt des Wegzugs zum Marktwert veräußert worden, und besteuert den nicht realisierten Gewinn als Einkommen.
Ziel ist es, Kapitalgewinne, die während der deutschen Ansässigkeit entstanden sind, zu besteuern, bevor der Steuerpflichtige in einen Staat umzieht, in dem Deutschland keine Steuer mehr erheben kann. Der Gewinn wird als Differenz zwischen dem Verkehrswert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt und den ursprünglichen Anschaffungskosten berechnet. Dieser fiktive Gewinn unterliegt der Einkommensteuer zum persönlichen Steuersatz, was zu einer erheblichen Steuerschuld führen kann, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat.
Bei Umzügen innerhalb der EU oder des EWR kann die Steuer zinsfrei gestundet und erst bei tatsächlicher Veräußerung der Anteile entrichtet werden. Bei Wegzügen in Drittstaaten (z. B. in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit, in die Schweiz, die USA oder nach Australien) ist die Steuer in der Regel sofort fällig, kann auf Antrag jedoch in sieben Jahresraten entrichtet werden. Kehrt man innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, kann die Wegzugsbesteuerung teilweise rückgängig gemacht werden, sofern die Anteile nicht veräußert wurden. Diese Steuer ist besonders für Gründer, Investoren und Unternehmer mit bedeutenden Beteiligungen relevant, die einen Umzug planen.
Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen, keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.
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