Welche Strafen drohen bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und die Frist versäumt, dem kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag auferlegen. Seit 2019 wird dieser automatisch in Höhe von 0,25 % des festgesetzten Steuerbetrags je vollen Monat der Verspätung berechnet, mindestens jedoch €25 je Monat. Der Höchstbetrag des Zuschlags beläuft sich auf €25.000.
Beträgt die Steuerschuld beispielsweise €4.000 und die Erklärung wird 3 Monate zu spät eingereicht, ergibt sich ein Zuschlag von 0,25 % x €4.000 x 3 = €30 je Monat, also €90 insgesamt. Die Mindestgrenze von €25 je Monat gilt, wenn der errechnete Betrag darunter liegt.
Wird die Erklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ohne triftigen Grund eingereicht, wendet das Finanzamt den Zuschlag ohne weiteres Ermessen an. Für freiwillig Abgebende (ohne gesetzliche Abgabepflicht) gibt es keine Strafe für Verspätungen, da keine rechtliche Verpflichtung besteht. Das Finanzamt kann die Steuer bei erheblichem Verzug auch im Wege der Schätzung festsetzen. Auf verspätet gezahlte Steuerbeträge fallen Zinsen von 1,8 % pro Jahr an (seit 2019, nach einer Absenkung vom früheren Satz von 6 % infolge eines Gerichtsurteils).
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